Was sind geschlossene Publikums-AIF?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Fondsarten, die sich in traditionelle Fonds und AIF unterteilen lassen. Um als Anleger von Sachwerten und dem privaten Kapitalmarkt profitieren zu können, bieten sich häufig Alternative Investmentfonds als Investmentvehikel an. AIFs agieren nach den investmentaufsichtsrechtlichen Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB)und zeichnen sich durch den Zugang zu speziellen Investitionsgegenständen aus.
Publikumsfonds und Spezialfonds im Vergleich
AIF lassen sich in Spezial-AIF (Spezialfonds) und Publikums-AIF (Publikumsfonds) unterteilen. Beide Arten können wiederum offen oder geschlossen sein. Unter Spezial-AIFs fallen typischerweise Venture Capital Fonds. Diese Art von AIF genießt erhebliche Erleichterungen hinsichtlich der regulatorischen Anforderungen durch das KAGB (es findet nur das sog. KAGB “light” Anwendung). Dadurch sind Spezial-AIF lediglich für semiprofessionelle und professionelle Investoren zugänglich, weshalb die Mindestanlagesumme bei 200.000 Euro liegt oder alternativ ein liquides Vermögen i.H.v. mindestens 500.000 Euro nachgewiesen werden muss. Bei Publikums-AIF hingegen findet das gesamte KAGB Anwendung. Beispielsweise gibt es für Publikums-AIF ein umfassendes Erlaubnisverfahren der BaFin und den Nachweis einer unabhängigen Stelle für die Verwaltung der Vermögensgegenstände (Verwahrstelle). Durch die Vollregulierung ermöglichen solche Fonds den Zugang auch für Privatanleger mit kleineren Investitionsbeträgen.
Die AIF-Arten lassen sich wiederum in geschlossene und offene AIF unterteilen. Im Gegensatz zu offenen Fonds können die Anteile von geschlossenen Fonds nicht jederzeit zurückgegeben werden, sondern erst nach einer festgelegten Laufzeit oder während der Liquidationsphase. Die Anteile von geschlossenen Fonds werden auch nicht an der Börse gehandelt. Dies verdeutlicht die folgende Übersicht:
Vorteile von geschlossenen Publikums-AIF
Geschlossene Publikums-AIF bieten Anlegern die Möglichkeit, von langfristigen Entwicklungen der investierten Vermögenswerte zu profitieren. Folgend sind einige Vorteile aufgelistet:
- Marktzugang: Geschlossene Publikums-AIFs ermöglichen auch Kleinanlegern Investitionen in große Projekte, die früher nur Großanlegern zugänglich waren.
- Rechtssicherheit: Geschlossene Publikums-AIFs bieten hohe Rechtssicherheit durch strenge gesetzliche Vorgaben und dieRegulierung durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Diese Vorschriften sorgen für eine transparente und geschützte Investitionsumgebung, indem sie klare Regeln für die Verwaltung und Überwachung der Fonds festlegen.
- Rendite: Häufig ist die Erzielung von attraktiven Renditen über Publikums-AIF möglich, da die Investition in schwer zugängliche Ziele ermöglicht wird, die sonst nur für bestimmte Investoren offen stehen.
- Inflationsschutz: Sachwerte bieten Inflationsschutz, da sie im Gegensatz zu Geldwerten nicht von der Geldentwertung betroffen sind. Sachwerte neigen dazu, ihren Wert im Laufe der Zeit zu behalten oder zu steigern, was sie zu einer stabilen Anlageform macht, die vor Kaufkraftverlust schützt.
Risiken von geschlossenen Publikums-AIF
Die Anlage in geschlossene Publikums-AIF birgt, wie jedes andere Finanzprodukt auch, Risiken:
- Verlustrisiko: Keine Garantie für positive Wertentwicklung. Eine schlechte Anlagestrategie kann zum Totalverlust führen.
- Illiquidität der Investitionsobjekt: Die Vermögenswerte sind teilweise schwer verkäuflich, was in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld des Fonds problematisch sein kann.
- Eingeschränkte Handelbarkeit: Fondsanteile können vor Ende der Laufzeit meist nicht zurückgegeben oder nur schwer weiterverkauft werden.
- Blindpool: Es ist zwar eine Anlagestrategie für das Produktdefiniert, häufig handelt es sich bei den Produkten jedoch um Blindpools. Die Zielinvestitionen werden dementsprechend erst nach und nach getätigt und bekanntgegeben.
Geeignete Zielgruppe
Geschlossene Publikums-AIF eignen sich für Anleger, die langfristig investieren, auf ihr Kapital während der Laufzeit verzichten können, einen Totalverlust ertragen können und das Ziel des Vermögensaufbaus bzw. der Vermögensoptimierung verfolgen. Diese Anlageform ist weniger geeignet für Anleger, die kurzfristige Liquidität benötigen oder Wert auf Kapitalerhalt oder regelmäßige Zinszahlungen/Ausschüttungen legen.
Regulatorische Aufsicht
Die BaFin beaufsichtigt die Verwalter geschlossener Publikumsfonds. Fondsverwalter benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis von der BaFin. Geschlossene Publikumsfonds, die in Deutschland aufgelegt werden, unterliegen zudem auch einer Produktaufsicht durch die BaFin. Das bedeutet, dass das Produkt genehmigt werden muss, bis es zum Vertrieb zugelassen ist.
Vergleich Geschlossener Publikumsfonds und ELTIFs
Geschlossene Publikums-AIF und European Long-Term Investment Funds (ELTIFs) bieten Anlegern Zugang zu langfristigen, illiquiden Vermögenswerten. ELTIFs, die gemäß der überarbeiteten Verordnung seit Januar 2024 leichter zugänglich sind, ermöglichen ebenfalls Investitionen in Bereiche wie Private Equity, Private Debt und Infrastrukturprojekte. Sie können in eine Vielzahl von Vermögenswerten investieren, einschließlich verbriefter Vermögenswerte und grüner Anleihen. Der ELTIF hat zwei wesentliche Unterschiedsmerkmale. Der ELTIF erhält durch die Genehmigung eine EU-weite Erlaubnis. Somit ist das Produkt in der gesamten EU zum Vertrieb zugelassen. Der klassische deutsche geschlossene Publikumsfonds richtet sich an deutsche Anleger und benötigt für jedes weitere Land, in dem das Produkt vertrieben werden soll, eine weitere Erlaubnis. Zudem werden ELTIFs häufig so strukturiert, dass Anleger nach dem Ablauf einer Sperrfrist die Möglichkeit erhalten, Anteile zurückzugeben. Die Rückgabe ist jedoch nicht garantiert.
Praxisbeispiel Venture Capital Publikumsfonds: Zugänglich und reguliert
Über geschlossene Publikums-AIF erhalten Privatanleger die Möglichkeit, in alternative Geldanlagen wie Venture Capital oder Private Equity zu investieren. Traditionell sind diese Anlageklassen nur institutionellen Investoren oder wohlhabenden Privatpersonen aufgrund der hohen Mindestanlagesummen vorbehalten. Die gesetzliche Mindestinvestition bei einzelnen Fonds liegt bei 200.000 Euro. Teilweise fordern die Fonds sogar bis zu mehrere Million Euro, um investieren zu können.
Aufgrund der starken Regulierung und Risikodiversifikation von Publikumsfonds ist es diesen als Vehikel erlaubt, Anleger bereits ab 10.000 Euro investieren zu lassen. Der Anleger beteiligt sich dabei beispielsweise an einem Dachfonds, der sich wiederum an einzelnen Venture Capital Fonds beteiligt. So profitiert der Anleger mit niedrigen Anlagesummen von einem risikodiversifizierten Portfolio an Venture Capital Fonds, die sonst nur schwerzugänglich wären. Der geschlossene Fonds wiederum agiert als Kapitalsammelstelle und investiert mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Summen in einzelne Venture Capital Fonds.
Zugang zu Venture Capital über Publikumsfonds
Als Spezialist für Venture Capital bietet inVenture Capital den Zugang zur Anlageklasse Venture Capital über Publikums-AIF. Dadurch können Anleger mit relativ kleinen Investitionssummen in vielversprechende Venture Capital Fonds investieren und so an den Chancen und Potenzialen innovativer Unternehmen teilhaben.
Inhalt des Artikels
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