Warnhinweis
Die Emittentin wird einen Anteil an einem Venture Capital Fonds erwerben, der sich seinerseits an jungen Unternehmen beteiligt. Daher handelt es sich bei Venture Capital Fonds (VCs) und damit auch den tokenisierten Schuldverschreibungen der Emittentin um ein spekulatives Frühphaseninvestment. Es besteht für Anleger:innen das Risiko des Verlustes des eingesetzten Vermögens.
Grundsätzlicher Hinweis
Investierende gehen mit dem Erwerb der tokenbasierten Schuldverschreibung eine langfristige Verpflichtung ein und sollten daher alle in Betracht kommenden Risiken in ihre Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche, sondern nur die wesentlichen mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind nicht für jede:n Anleger:in eine geeignete Kapitalanlage. Die Investitionsentscheidung jedes Investierenden, die tokenbasierten Schuldverschreibungen zu zeichnen, sollte sich an seinen/ihren Lebens- und Einkommensverhältnissen, Kenntnissen und Erfahrungen sowie den eigenen Anlageerwartungen orientieren.
Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener der nachfolgenden Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten der Emittentin haben, mit der Folge, dass die Emittentin nicht, oder nur eingeschränkt in der Lage ist, Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen zu erfüllen. Im ungünstigsten Fall kann es zu einer Insolvenz der Emittentin und damit zu einem Totalverlust der Investition kommen.
Die wichtigsten Risikofaktoren im Zusammenhang mit den tokenbasierten Schuldverschreibungen und der Emittentin
Niedrige Liquidität und eingeschränkte Handelbarkeit
Das eingesetzte Kapital für den Erwerb der tokenbasierten Schuldverschreibungen unterliegt einer festen Laufzeit bis zu zehn Jahren. Die jeweilige Emittentin ist einseitig berechtigt, das Laufzeitende zweimal, um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit oder anderweitige vorzeitige Rückgabe der tokenbasierten Schuldverschreibungen an die Emittentin ist nicht vorgesehen. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind nur eingeschränkt handelbar, da kein geregelter Markt hierfür existiert und für den Verkauf oder die Abtretung (nachfolgend beide „Übertragung“) erst ein neuer Vertragspartner gefunden werden muss. Dies kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Es ist auch möglich, dass für die Übertragung kein geeigneter Vertragspartner gefunden wird bzw. die Übertragung nur zu einem geringeren Betrag als dem Anlagebetrag erfolgen kann. Dadurch bedingt ist ein schneller Rückfluss des eingesetzten Kapitals nicht sichergestellt. Die Anlage in die tokenbasierte Schuldverschreibung ist daher nicht für solche Anleger:innen geeignet, die jederzeit in einer Höhe von 100% auf ihr eingesetztes Kapital zugreifen wollen. Diese eingeschränkte Fungibilität kann dazu führen, dass Anleger:innen ihr eingesetztes Kapital nicht in voller Höhe und nicht zum gewünschten Zeitpunkt zurückerhalten.
Keine Besicherung der tokenbasierten Schuldverschreibungen
Die tokenbasierten Schuldverschreibungen enthalten eine sog. vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Anleger:innen können demzufolge bereits dann keine Erfüllung ihrer Ansprüche aus der tokenbasierten Schuldverschreibung verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens der Anleger:innen überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger:innen zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche der Anleger:innen führen. Die Anleger:innen übernehmen insoweit ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht. Für Anleger:innen besteht das Risiko, dass sie im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen können. Den Anleger:innen wird ein Risiko auferlegt, das an sich nur Gesellschafter trifft, ohne dass ihnen zugleich die korrespondierenden Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden.
Risiko der Gesetzesänderung
Die Blockchaininfrastruktur ist neuartig und bisher in Deutschland wenig verbreitet. Hieraus resultieren technologische und regulatorische Risiken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gesetze rückwirkend auch für bereits laufende tokenbasierte Schuldverschreibungen geändert und das Finanzprodukt somit rückabgewickelt werden muss.
Steuerliche Risiken
Das den tokenbasierten Schuldverschreibung zugrundliegende steuerliche Konzept wurde auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung der entsprechenden Unterlage geltenden Rechtslage, den bekannten und einschlägigen Gerichtsurteilen sowie der Praxis der Finanzverwaltung entwickelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die derzeitige Steuerrechtslage über die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen unverändert bestehen bleibt. Änderungen oder Ergänzungen können daher negative Auswirkungen auf den im Rahmen dieser tokenbasierten Schuldverschreibungen angestrebten wirtschaftlichen Erfolg haben und zu einer Mehrbelastung der Emittentin oder der Anleger:innen führen, sodass die Prognoserechnung möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Dies kann zu einer Minderung, Verspätung oder einem Ausbleiben der Ansprüche gegenüber der Emittentin bis hin zu einem Totalverlust des Anlagebetrags führen.
Die wichtigsten Risikofaktoren im Zusammenhang mit Venture Capital Fonds
Investitionen in junge Unternehmen sind mit einem hohen Maß an Unsicherheit und einem hohen Risiko des Scheiterns verbunden.
Die wesentlichen Risiken liegen in einer fehlenden positiven Wertentwicklung der Zielgesellschaften und in der fehlenden Veräußerbarkeit der Beteiligungen an den Zielgesellschaften zum gewünschten Zeitpunkt. Die Zielgesellschaften sind junge Unternehmen, deren zukünftige Geschäftsentwicklungen nur schwer abschätzbar sind. Daher handelt es sich bei Venture Capital Fonds (VCs) um ein spekulatives Frühphaseninvestment. Anleger:innen werden nur wenig Möglichkeiten haben, die finanzielle Lage der Fonds und der Zielgesellschaften einzuschätzen, da in aller Regel keine veröffentlichten Geschäftszahlen vorliegen.
Marktentwicklung und sich verändernde wirtschaftliche Bedingungen
Venture Capital Fonds suchen nach Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial. Markttrends können das Wachstum eines Unternehmens beeinträchtigen. VCs suchen nach Investitionen in Unternehmen, die einen Wettbewerbsvorteil bieten und stützen sich dabei oft auf Prognosen und Annahmen über die Zukunft eines Produkts oder einer Dienstleistung, die Marktakzeptanz des neuen Produkts und die Entwicklung der Konkurrenz. Auch wenn sie vor der Bereitstellung der Mittel eine gründliche Due-Diligence Prüfung durchführen, können externe Marktfaktoren letztlich über die Entwicklung eines Unternehmens entscheiden.
Schwierigkeiten bei der Bewertung von Start-ups
Für den Venture Capital Fonds ist eine der wesentlichen Herausforderungen die Auswahl geeigneter Investitionsobjekte. Trotz umfangreicher Selektionsprozesse und intensiver Due-Diligence Prüfungen durch die Fondsmanager:innen ist eine erfolgreiche Investition des Fonds in ein Start-up nicht garantiert. Für Venture Capital Fonds besteht das Ziel darin, alle Risiken zu verstehen, mit denen ein Start-up konfrontiert sein könnte. Im Folgenden sind einige der Hauptrisiken aufgeführt, die im Rahmen von Selektions- und Due-Diligence Prozessen, analysiert werden:
- Markt-Timing-Risiko: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für das Unternehmen? Es ist oft schwer, dieses Risiko zu bewerten, aber es ist dennoch eine wichtige Überlegung.
- Geschäftsmodellrisiko: Gibt es ein klares Geschäftsmodell? Scheinen die Unit Economics zu funktionieren? Wenn nicht, welche Annahmen sind erforderlich, um die Rentabilität zu erreichen?
- Risiko der Marktübernahme: Gibt es starke Wettbewerber auf dem Markt? Was sind die größten Hindernisse für den Markteintritt?
- Risiko der Marktgröße: Ist das Ausstiegsszenario bei Erfolg des Unternehmens groß genug, um die von unserem Fonds benötigten Renditen zu erzielen?
- Teamrisiko: Verfügt das Team über die richtigen Fähigkeiten und das richtige Engagement, um seine Ziele zu erreichen? Wenn nicht, sind sie bereit, andere zu finden, die ihre Fähigkeiten ergänzen?
- Technologierisiko: Muss das Unternehmen eine neue Technologie entwickeln, die möglicherweise nicht zum Tragen kommt oder viel länger dauert als erwartet?
- Finanzielles Risiko: Wie viel Geld benötigt das Unternehmen, um seine Ziele zu erreichen? Ist das Finanzierungsrisiko angesichts des derzeitigen Umfelds und der Entwicklung des Unternehmens überschaubar?
Künftige und vergangene Wertentwicklung
Die bisherige Performance eines Venture Capital Fonds oder seiner Fondsmanager:innen ist kein Indikator für die zukünftigen Ergebnisse eines Fonds. Es kann nicht garantiert werden, dass die angestrebten Ergebnisse erreicht werden. Ein Verlust des Kapitals ist bei jeder Investition möglich und sogar wahrscheinlich.
Fehlen von Liquidität und öffentlichen Märkten
Bei Venture Capital Fonds wie auch den Zielunternehmen handelt es sich im Allgemeinen um private und illiquide Beteiligungen. Als solche gibt es keine öffentlichen Märkte und keine zu einem bestimmten Zeitpunkt leicht verfügbaren Liquiditätsmechanismen. Die eingeschränkte Handelbarkeit führt dazu, dass schnelle Rückflüsse des eingesetzten Kapitals aus dem Fonds in die Emittentin nicht sichergestellt sind.